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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Teilnahme an Veranstaltungen der BMS Die Laufgesellschaft mbH

 

Anmerkung: Jede Erwähnung in den Bestimmungen zum männlichen Geschlecht beinhaltet auch die Erwähnung zum weiblichen und zum diversen Geschlecht und jede Erwähnung zur Einzahl beinhaltet auch die zur Mehrzahl.

§ 1 Anwendungsbereich – Geltung

(1) Die Laufveranstaltungen werden – sofern ein Teilnehmer mit Startpass von einem Mitgliedsverein des DLV (Deutscher Leichtathletik-Verband e.V.) teilnimmt – nach den Bestimmungen des DLV (IWR – Internationale Wettkampfregeln und DLO – Deutsche Leichtathletik-Ordnung) und der International Association of Athletics Federations (IAAF) unter Aufsicht des jeweiligen Leichtathletik-Landesverbandes durchgeführt. Für Teilnehmer, die nicht Mitglied eines im DLV organisierten Vereins sind und keinen Startpass haben, werden die Veranstaltungen entsprechend der vorgenannten Regeln durchgeführt. Für Skate-Veranstaltungen werden maßgeblich die Bestimmungen des Deutschen Rollsport- und Inline Verbandes e.V. (DRIV) umgesetzt. Veranstalter ist die BMS Die Laufgesellschaft mbH, Klaus-Groth-Straße 95, 20535 Hamburg.

(2) Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag). Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Nachträgliche Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Veranstalters oder der Teilnehmer erfolgen und die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekanntgegeben werden, werden ohne Weiteres Vertragsbestandteil.

(3) Sämtliche Erklärungen eines Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter sind an die BMS Die Laufgesellschaft mbH zu richten.

§ 2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen

(1) Startberechtigt ist jeder, der das in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung vorgeschriebene Lebensalter erreicht hat und keinem Startverbot unterliegt. Der Teilnehmer muss höchstpersönlich starten und in der Lage sein, die Strecke aus eigener Kraft zu bewältigen. Die Teilnahme unter Verwendung anderer Sportgeräte als in der jeweiligen Ausschreibung vorgeschrieben, ist nicht gestattet. Sportgeräte, die der vorstehenden Beschreibung nicht entsprechen (insbesondere Baby-Jogger, Nordic Walking-Sticks) oder in sonstiger Weise die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer oder Besucher der Veranstaltung beeinträchtigen könnten, sind nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Veranstalters zur Teilnahme an der Veranstaltung zugelassen, bzw. sind nur zugelassen, wenn dies in der Ausschreibung ausdrücklich erlaubt wird. Das Mitführen von Tieren ist untersagt.

(2) Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung oder Startverbote auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden. Zu diesem Personenkreis zählen auch die Angehörigen der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, die bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutz des Teilnehmers diesem auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung untersagen können.

§ 3 Anmeldung – Vertragsschluss – Zahlungsbedingungen

(1) Die Anmeldung, welche das verbindliche Angebot des Teilnehmers an den Veranstalter darstellt, ist per Online-Anmeldung im Internet über das entsprechende „Web-Formular“ der jeweiligen offiziellen Veranstaltungs-Website möglich oder u.U. – sofern das Teilnehmerlimit noch nicht erreicht wurde – am Veranstaltungstag / bzw. -wochenende durch Einreichung des vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlich unterzeichneten Anmeldeformulars.

(2) Jeder Teilnehmer kann sich selbst nur einmal anmelden. Doppelte Anmeldungen werden nicht akzeptiert, d.h., bei einer doppelten Anmeldung durch ein und dieselbe Person entsteht kein Anspruch auf einen zweiten Startplatz oder auf Rückerstattung des Startgeldes. Für bereits erfolgte Anmeldungen können nachträglich keine Gutscheine oder Freistarts aus Gewinnspielen eingelöst werden.

(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Teilnehmer mit seiner Unterschrift auf dem Anmeldeformular oder bei der Online-Anmeldung durch ausdrückliches Anklicken die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt hat. Für die Startberechtigung muss die Startgebühr beim Veranstalter eingegangen sein und der Teilnehmer die Anmeldebestätigung erhalten haben. Anmeldungen per E-Mail oder Telefax werden nicht angenommen.

(4) Teilnehmer zahlen bei Online-Anmeldungen per einmaligem SEPA-Lastschriftverfahren oder, sofern angeboten, per Kreditkarte (VISA oder Eurocard/Mastercard).

(5) Anmeldungen ohne gleichzeitige Gutschrift bzw. Zahlungseingang des Teilnehmerbeitrages werden grundsätzlich nicht angenommen. Es kann auch eine Anmeldung am Veranstaltungswochenende per Barzahlung erfolgen, sofern ein evtl. bestehendes Teilnehmerlimit noch nicht erreicht ist.

(6) Der Veranstalter versendet nach Erhalt einer Online-Anmeldung eine Anmeldebestätigung an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse unter Zuweisung einer Start- bzw. Registriernummer an den Teilnehmer. Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser entweder bei seiner Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten, die für die Bewertung seiner sportlichen Leistung nach den o.g. sportlichen Regelwerken relevant ist,gemacht hat, er einer Sperre durch den betroffenen Sportverband unterliegt oder der Verdacht besteht, dass der Teilnehmer nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping) an den Start geht.

(7) Die Teilnahme bzw. die Startberechtigung ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar. Startnummern sind ebenfalls nicht übertragbar.

(8) Sammel-/ Gruppenanmeldungen eines Vereins, einer Firma o.ä. sind möglich. Für eine angeforderte individuelle Rechnungsstellung erheben wir eine Gebühr von zusätzlich 5,00 Euro zzgl. MwSt. Für Online-Anmeldungen mit Zahlung per Kreditkarte können keine Rechnungen ausgestellt werden. Eine Kreditkartengebühr kann grundsätzlich nicht in Rechnung gestellt werden.

(9) Im Falle einer Sammel-/ Gruppenanmeldung garantiert der Anmelder, dass er zur Anmeldung aller Gruppenmitglieder berechtigt ist und sämtliche Erklärungen für sie abgeben darf. Der Anmelder wird sämtliche Gruppenmitglieder auf die Teilnahmebedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen hinweisen.

(10) In seinen Ausführungen (Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017) macht das BVerfG klar, dass die Regelungen des Personenstandsrechts nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind, da sie neben dem Eintrag „weiblich“ oder „männlich“ keine dritte Möglichkeit bieten, ein Geschlecht positiv eintragen zu lassen. Personen, die sich weder als weiblich noch als männlich kategorisieren, mithin nicht in das binäre Geschlechter-System einfügen lassen wollen, können ihren Anspruch künftig aus dem Schutz der Person insbesondere des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) ableiten. Darüber hinaus sieht das BVerfG auch den Schutzbereich von Art. 3 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetztes betroffen. Dieser schützt auch Menschen vor Diskriminierungen, die sich nicht dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuordnen. Denn Zweck des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG ist es, Angehörige strukturell diskriminierungsgefährdeter Gruppen vor Benachteiligung zu schützen. Weitere Regelungen, die den Umgang / die Umsetzung des Urteils konkretisieren, werden erwartet. Alle Teilnehmer, die bei der Anmeldung das Geschlecht “Divers” angeben, werden in der Männerklasse gewertet. Ausnahme: es liegt eine ärztliche Bescheinigung vor, dass sie die Auflagen zum Hormonhaushalt erfüllen – der Hormonstatus muss weiblich sein. Diese Vorgehensweise entspricht der zurzeit gültigen Regelung des DOSB (Deutscher Olympischer Sportbund e.V.) sowie der NADA (Nationale Anti Doping Agentur Deutschland).

§ 4 Startunterlagenausgabe

(1) Der Teilnehmer erhält seine Startnummer bei der Startunterlagenausgabe nur gegen Vorlage der Anmeldebestätigung. Die Startnummer muss persönlich unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises abgeholt werden. Ist der Teilnehmer verhindert, hat er dafür zu sorgen, dass die Startunterlagen mit Startnummer von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden. Eine Zusendung der Unterlagen (auch nachträglich) ist nicht möglich.

(2) Sofern der Teilnehmer seine offizielle Anmeldebestätigung verloren hat bzw. diese nicht vorlegen kann, so wird ihm gegen Vorlage des gültigen Lichtbildausweises eine Ersatzbestätigung ausgehändigt.

(3) Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine Startunterlagen, die er bei der Startunterlagenausgabe erhält, direkt nach Erhalt auf Vollständigkeit zu prüfen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.

§ 5 Rücktritt durch den Teilnehmer – Rückerstattung

(1) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an oder erklärt er vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter oder wird disqualifiziert, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung bzw. Erstattung des Teilnehmerbeitrages. Sofern dem Teilnehmer ein gesetzliches Rücktrittsrecht zusteht, findet nur eine teilweise Erstattung statt, in Höhe der nach Abzug des auf den Teilnehmer entfallenden anteiligen, bereits vom Veranstalter getätigten Aufwandes verbleibenden Differenz; dabei bleibt dem Teilnehmer der Nachweis vorbehalten, dass dieser anteilige Aufwand geringer war.

(2) Nur bei der Online-Anmeldung zum hella hamburg halbmarathon kann eine Option zum Rücktritt des Startplatzes dazu gebucht werden. Die Rücktrittsoption umfasst die Rückerstattung des gezahlten Meldegeldes (inkl. Chipmiete, Shirt und Medaillengravur). Es gelten die Erstattungsbestimmungen, die auf der Veranstaltungsseite www.hamburg-halbmarathon.de und bei der Online-Anmeldung erläutert werden.

(3) Der Veranstalter setzt ggf. ein organisatorisches Limit (Zahl der Teilnehmer und/oder spätestes Anmeldedatum) fest, das in der Ausschreibung des betreffenden Laufes oder zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen.

§ 6 Haftungsausschluss – Haftungsbegrenzung

(1) Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.

(2) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Erstattungs- und/oder Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.

(3) Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen und Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritten, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist. Die Haftungsbeschränkungen beziehen sich auf unmittelbare Schäden wie auch Folgeschäden.

(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an den Veranstaltungen. Für Teilnehmer mit einer bekannten chronischen Erkrankung, die eine besondere Versorgung auch medizinischer Art während der Veranstaltung benötigen, wird veranstalterseitig keine Sonderbetreuung angeboten. Eine Betreuung durch Ärzte und medizinisches Personal ohne vorherige Akkreditierung durch den Veranstalter ist ausgeschlossen. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen und die insbesondere auf den Internetseiten des Veranstalters bereitgestellten Gesundheitshinweise zu beachten.

(5) Die Vergütung für medizinische Dienstleistungen an seiner Person ist, soweit sie anfällt, im Verhältnis zu dem Veranstalter vom Teilnehmer selbst zu tragen. Der Veranstalter stellt keine Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen. Es ist Sache des Teilnehmers, eine ausreichende Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen zu unterhalten. Unbeschadet der vorstehenden Fälle einer Schadenersatzhaftung des Veranstalters wird jede Haftung des Veranstalters für medizinische Behandlungskosten (einschließlich damit zusammenhängender Kosten, wie etwa für Transport und Betreuung) ausgeschlossen.

(6) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verwahrte Gegenstände und Wertsachen des Teilnehmers.

§ 7 Angaben über Veranstaltungen

Aktuelle Veranstaltungsdaten über die jeweilige Veranstaltung, das heißt: Veranstaltungsort, Veranstaltungsbeginn, Veranstaltungsinhalt, sind, insbesondere am Tag der Veranstaltung, unbedingt den offiziellen Internet-Angeboten vom Veranstalter, oder sonstigen allgemein zugänglichen Quellen und der Tagespresse zu entnehmen.

§ 8 Datenerhebung und Datenverwertung

(1) Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Diese Daten sind für die Durchführung der Veranstaltung essentiell. Darüber hinaus erfolgt die Speicherung, Verarbeitung und Veröffentlichung der persönlichen Laufergebnisse zur Erstellung einer – auch historischen – Ergebnisdatenbank, über die auch der Ausdruck der Laufergebnisse auf personalisierten Urkunden möglich ist. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung, Verarbeitung und Verwendung der Daten zu diesen Zwecken ein. Hinsichtlich der Aufnahme in die Ergebnisdatenbank steht dem Teilnehmer ein Widerrufsrecht für die Zukunft zu.

(2) Der Teilnehmer willigt – nur für die Zukunft widerruflich – ein, dass die BMS Die Laufgesellschaft mbH die im Rahmen der von ihm als registriertem Teilnehmer besuchten Veranstaltung von ihr oder von beauftragten Foto- oder Videodienstleistern erstellten Fotografien, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers kostenfrei zu eigenen Werbezwecken zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkt verbreiten und öffentlich zur Schau stellen darf, insbesondere die Fotografien kommerziell, auch zu Zwecken der Werbung offline und online sowie in sozialen Netzwerken, insbesondere auf folgende Weise: Magazine, Newsletter, Plakate, Foto- und Videoimpressionen der Veranstaltung und Presseveröffentlichungen u. ä. verwenden darf. Der Teilnehmer verzichtet hierbei auf seine Namensnennung.

(3) Von den gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden Vor- und Nachname, Geburtsdatum, ggf. E-Mail-Adresse sowie die für die jeweilige Veranstaltung zugewiesene Startnummer und ggf. die erreichte Laufzeit zum Zwecke der Zusendung von Fotos oder Videos des Teilnehmers während der Veranstaltung an einen kommerziellen Foto- und/oder Videodienstleister weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein. Hiermit erklärt der Teilnehmer jedoch nicht zugleich, dass er ein solches Foto oder Video kaufen möchte.

(4) Von den gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht, Anschrift sowie die für die jeweilige Veranstaltung zugewiesene Startnummer und die erreichte Laufzeit und Platzierung des Teilnehmers während der Veranstaltung zum Zwecke der Zusendung von Urkunden und Impressionsheften der Veranstaltung – sofern angeboten – an einen Druck- und Versanddienstleister weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein.

(5) Von den gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden Vor- und Nachname, sowie die für die jeweilige Veranstaltung zugewiesene Startnummer und die erreichte Laufzeit des Teilnehmers während der Veranstaltung zum Zwecke der Medaillengravur – sofern angeboten – an einen Gravurdienstleister weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein.

(6) Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, Nationalität, Geschlecht, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des Teilnehmers zur Darstellung von Ergebnislisten in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnissen wie Programmheft und Ergebnisheft, sowie im Internet) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung, Veröffentlichung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.

(7) Für die Darstellung in der Teilnehmerliste werden Name, Vorname, Nationalität, Geburtsjahr, ggf. der Verein und der gemeldete Wettkampf sowie nach der Zuordnung auch die Startnummer veröffentlicht.Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung, Veröffentlichung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.

(8) Der Teilnehmer kann vor der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten gem. vorstehender Absätze 3 bis 7 gegenüber dem Veranstalter schriftlich, per Telefax oder E-Mail an info@dielaufgesellschaft.de widersprechen. In diesem Fall kann die jeweils angebotene Dienstleistung nicht erbracht werden.

(9) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die gemäß Abs. 1 gespeicherten Daten im Falle einer medizinischen Behandlung im Rahmen der Veranstaltung durch die die jeweilige Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste gemäß den gesetzlichen Regeln im Umgang mit medizinischen Daten weitergegeben werden.

(10) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden, soweit bei den Läufen sog. Transponder/Chips eingesetzt werden, an einen kommerziellen Dritten / Timing Partner (derzeit race result AG – sportservice hamburg GbR, Klaus-Groth-Straße 95, 20535 Hamburg) zum Zweck des Abgleichs der Registrierung der Transponder/Chips und der Zeitmessung, an weitere Dritte auch zur Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben, sofern vom Veranstalter freigegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesen Zwecken ein.

(11) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die gem. Abs. 1 erhobenen personenbezogen Daten von der BMS Die Laufgesellschaft mbH zum Zwecke der Zusendungen von Veranstaltungsinformationen per E-Mail oder Postsendung genutzt werden. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein.

§ 9 Zeitmessung, Leihchip und AGB-widriges Verhalten, Disqualifikation

(1) Bei allen Veranstaltungen mit Zeitnahme erfolgt die Zeitmessung ausschließlich mittels Zeitmesstransponder bzw. „BMS-Chip”. Die Teilnahme an diesen Läufen ohne einen auf den Teilnehmer registrierten Zeitmesstransponder/Chip ist grundsätzlich unzulässig.

(2) Der Zeitmesstransponder/Chip wird vor dem Start des Laufes vom Veranstalter mit den Startunterlagen ausgegeben. Die Rückgabe des Zeitmesstransponders/Chips erfolgt unmittelbar nach der Veranstaltung. Die Rückgabe ist bis zwei Stunden nach Zielschluss am Tag des Laufes möglich. Eine Fortsetzung der Transponder-/Chip-Miete über diesen Zeitpunkt hinaus kommt nicht in Betracht. Für einen verlorenen, beschädigten oder nicht zurückgegebenen Transponder/Chip berechnen wir den jeweils aktuellen Preis des Transponders/Chips (siehe die aktuelle Ausschreibung der jeweiligen Veranstaltung).

(3) Jeder ausgegebene Transponder/Chip wurde auf seine Funktionsfähigkeit hin überprüft. Eine Gewährleistung und/oder Haftung des Veranstalters wegen der Mangelhaftigkeit des Transponders/Chips, die nach Ausgabe auftritt, ist ausgeschlossen.

(4) Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise weitergegeben, durch falsche Angaben erschlichen oder verändert, insbesondere der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so kann der Teilnehmer von der Teilnahme ausgeschlossen und es können Startverbote für die Zukunft ausgesprochen werden; in jedem Fall wird dieser Teilnehmer von der Zeitwertung ausgeschlossen (Disqualifikation). Eine Disqualifikation oder ein Startverbot kann auch bei grob unsportlichem Verhalten oder bei wiederholt oder zweifelhaften Durchgangszeiten oder Zahlungsrückständen erfolgen. Im Übrigen gelten die Regeln des nationalen und internationalen Sportrechts entsprechend.

(5) Teilnehmer, die die eigene Startnummer an andere Personen zur Teilnahme weitergeben, werden disqualifiziert und erhalten u.U. ein Startverbot für alle BMS-Veranstaltungen für mindestens 3 Folgejahre. Zudem behält sich der Veranstalter BMS weitere rechtliche Schritte vor. Teilnehmer, die unter falschem Namen starten, werden grundsätzlich von BMS-Veranstaltungen auf Lebenszeit ausgeschlossen. Zudem behält sich der Veranstalter BMS in diesem Fall die Erhebung einer Geldstrafe in Höhe von 500,– Euro sowie weitere rechtliche Schritte vor. Die Geldstrafe wird einem Charity-Partner der BMS Die Laufgesellschaft mbH zugeführt.

(6) Im Übrigen gelten die Regeln der in § 1 Absatz 1 genannten Sportverbände sowie § 2 Absatz 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend. Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde; sie werden durch Auftragserteilung (Anmeldung) vom Anmelder anerkannt. Abweichende Bedingungen, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind für die BMS Die Laufgesellschaft mbH, Hamburg, unverbindlich, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

§ 10 Sicherheit der elektronischen Zahlungsabwicklung

BMS Die Laufgesellschaft mbH oder ein von BMS Beauftragter bemüht sich, zur Sicherheit der elektronischen Meldeabwicklung die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechenden Verfahren zur Verfügung zu stellen [derzeit: Secure Socket Layer (SSL)]. Dennoch übernimmt die BMS Die Laufgesellschaft mbH oder ein von BMS Beauftragter keine Haftung für Missbrauchsfälle, die mit einer durch den Anmelder zur Anmeldung benutzten Geld- und/oder Kreditkarte auftreten, unabhängig davon, ob der Anmelder den sichersten Weg der elektronischen Zahlungsabwicklung wählt.

§ 11 Verschiedenes

(1) Es gilt deutsches Recht, auch wenn aus dem Ausland angemeldet wird.

(2) Wenn der Anmelder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Anmeldung. Die BMS Die Laufgesellschaft mbH oder ein von BMS Beauftragter ist berechtigt, auch an dem allgemeinen Gerichtsstand des Anmelders zu klagen.

(3) Für Veranstaltungen, die im öffentlichen Raum stattfinden, gilt das jeweilige öffentliche Wegerecht. Insbesondere weisen wir auf die darin bestehenden Verbote zum Abschluss von Verträgen aller Art, jeder Art von Handel sowie der politischen oder werblichen Nutzung der von uns genutzten öffentlichen Räume hin. Diese Nutzungen bedürfen unserer ausdrücklichen, schriftlichen Erlaubnis sowie vorheriger Anmeldung bei den betroffenen Behörden. Dies kann nur durch einen separaten Nutzungsvertrag erfolgen.

(4) Besucher, Teilnehmer, Mitglieder politischer Organisationen, Gewerbetreibende oder sonstige Personen, die sich innerhalb der Veranstaltungsfläche nicht an diese Regeln halten, können vom Veranstalter von der Veranstaltungsfläche verwiesen werden. Es darf weder rechtsextremistisches noch rassistisches, antisemitisches oder sonstiges antidemokratisches Gedankengut dargestellt oder verbreitet werden.

(5) Der Veranstalter, die BMS Die Laufgesellschaft mbH, behält sich nach § 6 VersG (Versammlungsgesetz) vor, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen. Dazu gehört, Personen, die rechtsextremen Parteien oder anderen rechtsextremen Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische, sexistische, homophobe oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder sie von dieser auszuschließen. Diesbezüglich übt der Veranstalter ausdrücklich das Hausrecht über die genutzte Veranstaltungsfläche aus. Der Veranstalter kann die Leitung und damit das Hausrecht auch einer anderen Person übertragen.

(6) Eine separate, für den o.a. Personenkreis gültige Veranstaltungs-Hausordnung kann vom Veranstalter erlassen werden. Für die Gültigkeit genügt die Veröffentlichung auf der Veranstaltungs-Homepage oder der Veranstaltungs-Ausschreibung.

§ 12 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne oder mehrere Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

§ 13 Anbieterkennzeichnung

BMS Die Laufgesellschaft mbH, Klaus-Groth-Straße 95, 20535 Hamburg,
www.dielaufgesellschaft.de / info@dielaufgesellschaft.de,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Steven Richter,
USt-IdNr.: DE320216970, Sitz der Gesellschaft: Freie und Hansestadt Hamburg,
Amtsgericht Hamburg, Registernummer: HRB 153302

 

Stand: Mai 2021

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